Einigung in der dritten Runde

© Kay Herschelmann
Tarif-Einigung erzielt
12.12.2023

Eure mächtige Streikbewegung der letzten Wochen hat Wirkung gezeigt und Bewegung in die Verhandlungen für die Beschäftigten der Länder gebracht. Mit dem Ergebnis schließen wir an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen an und setzen zB auch Aufwertung für studentisch Beschäftigte und soziale Arbeit durch!

Einen heißen Empfang bereiteten allein 10.000 Streikende der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), bevor die Verhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in die entscheidende Runde gingen. In den Tagen davor hatten bundesweit rund 70.000 Kolleg*innen gestreikt und den ver.di-Forderungen Nachdruck verliehen. Die Rahmenbedingungen waren schwierig: Die öffentlichen Kassen seien leer, hieß es von der TdL. Die Arbeitgeber verwiesen auf das Haushaltschaos in Berlin rund um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Dank der Streiks und Protestaktionen konnte nach drei Verhandlungstagen trotz der Widerstände ein Ergebnis erzielt werden, das im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht. „Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Alle Länder-Kolleg*innen erhalten eine sogenannte Inflationsabmilderungsprämie von insgesamt 3.000 Euro. Diese 3.000 Euro sind steuer-­ und abgabenfrei. Die Zahlung erfolgt in mehreren Schritten.

  • Einmalig 1.800 Euro netto im Dezember 2023
  • Ab Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro netto
  • Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Praktikant*innen erhalten jeweils die Hälfte.  

Ab dem 1. November 2024 werden die monatlichen Tabellenent­gelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht, die zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht werden. Wenn damit keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betref­fende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt. Für Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Praktikant*innen werden die Entgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro erhöht, zum 1. Februar 2025 nochmal um weitere 50 Euro.

Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens befriedigend ist, werden unbefristet übernommen. Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens ausreichend ist, werden zunächst für 12 Monate befristet übernommen.

Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

Auch bei den von uns aufgerufenen Erwartungen haben wir viel in Bewegung gesetzt.  

  • Justiz- und Maßregelvollzug: Die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug erhalten die dynamische Zulage für Pflegekräfte in Höhe von derzeit 143,92 Euro. Die Beschäftigten der Gesundheitsberufe erhalten eine dynamische Zulage von derzeit 71,96 Euro.
  • Zentren für Psychiatrien: Für Beschäftigte im Gesundheitsberufen in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg (ZfPen) werden die 2022 vereinbarten Zulagen tarifiert.
  • TV Stud: Auch wenn es in dieser Tarifrunde keine Tarifierung der Arbeitsbedingungen für die über 300.000 studentische Beschäftigen gibt, konnten wir erste Teilerfolge erzielen. Für studentische Beschäftigte ohne Abschluss gibt es zum Sommersemester (SoSe) 2024 erstmalig einen Mindest-Stundenlohn von 13,25 Euro, dieser steigt zum SoSe 2025 auf 13,98 Euro. Außerdem wurden Mindestvertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte auf ein Jahr eingeführt. Darüber hinaus werden die Mindestentgelte und Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter auch in der nächsten Tarifrunde verhandelt.
  • Sozial-und Erziehungsdienst: Für Beschäftigte mit besonderen Stufenlaufzeiten fallen diese ab Oktober 2024 weg. Die einzelnen Beträge der Heimzulage werden ab Oktober 2024 auf 50 Euro, 65 Euro und 100 Euro erhöht. In den Stadtstaaten erhalten die Beschäftigten ab 1. Januar 2024 Zulagen von 130 Euro (EG S2-S9) und 180 Euro (Abschnitt 20.4 EG S11b, S12, S14, S15 FG 1).
  • Stadtstaaten: In Berlin wird die Hauptstadtzulage tarifiert. Für die Beschäftigten in Hamburg und Bremen gibt es eine Gesprächszusage für Mitte 2025.
  • Straßenbetriebsdienst: Für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau der Länder steigen die Entgelte im Kern um eine Entgeltgruppe. Die daraus folgenden Höhergruppierungen erfolgen stufengleich.

Neben den bereits bestehenden Regelungen für Bayern und Baden-Württemberg wurde nun auch eine Vereinbarung zum Fahradleasing mit den Ländern abgeschlossen. Beschäftigte können bereits ab Januar 2024 Fahrrad-Leasing in Anspruch nehmen.

Die Einigung soll zeit-und inhaltsgleich auf die Beamt*innen übertragen werden.

In den kommenden Wochen wird die Einigung diskutiert und eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Informationen dazu folgen in Kürze. Im Anschluss an die Mitgliederbefragung entscheidet die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) final. Die BTK öD hat dem Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt und empfiehlt die Annahme.

 

Frank Werneke (ver.di-Vorsitzender) zur Tarifeinigung

Christine Behle (stellv. ver.di-Vorsitzende) zur Tarifeinigung