Ausbildungsentgelte müssen die Existenz sichern
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass Auszubildende eine angemessene Vergütung zu erhalten haben, die zudem mit jedem Berufsausbildungsjahr steigen muss. Seit 1. Januar 2020 ist zudem eine Mindestausbildungsvergütung festgelegt.
Die Lebenssituation von Auszubildenden, den Fachkräften von morgen, ist jedoch sehr unterschiedlich. Viele verlassen im Zuge der Ausbildung das Elternhaus, wechseln den Wohnort, beziehen eine eigene Wohnung und müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig finanzieren. Nicht immer, weil sie es wollen, sondern auch, weil es notwendig ist, um den künftigen Beruf erlernen zu können.
Die Ausbildungsvergütung hat längst nicht mehr den Zweck einer finanziellen Unterstützung – sie wird in der Regel gänzlich zur Existenzsicherung genutzt. Und viele alltägliche Kosten treffen Auszubildende stärker als andere Erwerbstätige, so zum Beispiel Fahrtkosten oder Ausgaben für Lehr- und Lernmittel, die nicht vom Arbeitgeber getragen werden.
Betriebe nutzen die Möglichkeit, durch weitere Anreize junge Menschen an ihr Unternehmen zu binden und so den Fachkräftebedarf der Zukunft zu sichern. Sie beteiligen sich an den Fahrtkosten oder tragen sie vollständig, übernehmen Kosten auch für Fachbücher der Berufsschule, stellen attraktive digitale Endgeräte, auch für die Privatnutzung, zur Verfügung und vieles mehr.
Die Attraktivität als Arbeitgeber spielt bereits bei der Wahl der Ausbildung eine zentrale Rolle und ist somit Dreh- und Angelpunkt, um Fachkräfte der Zukunft zu sichern.
Auszbildungsentgelt nach dem Berufsbildungsgesetz:
Perspektiven nach der Ausbildung
Der erfolgreiche Ausbildungsabschluss ist längst kein Garant für einen Berufseinstieg mit existenzsichernder Perspektive. In der Tarifrunde 2012 mit dem Bund und den Kommunen ist es ver.di erstmalig gelungen, für die Auszubildenden eine verbindliche Übernahmeregelung mit dauerhafter Perspektive bei bedarfsgerechter Ausbildung zu schaffen. Diese Tarifregelung konnte in den folgenden Tarifrunden neu vereinbart werden, endet allerdings ohne Nachwirkung zum 31. Dezember 2024.
Die geforderte neue Regelung soll künftig eine unbefristete Übernahme in Vollzeit im erlernten Beruf gewährleisten. Damit schafft sie eine dauerhafte Perspektive für Auszubildende und werden junge Fachkräfte nicht in befristete Arbeitsverträge gedrängt.
Um bestmöglich auf den Ausbildungsabschluss und die Ausnahmesituation der Abschlussprüfung vorbereitet zu sein, ist eine gute Prüfungsvorbereitung elementar. Auszubildende benötigen hier den Freiraum, sich selbstständig vorbereiten zu können, aber auch die Unterstützung der ausbildenden Betriebe und Verwaltungen.
Die Entwicklung der Altersstruktur im öffentlichen Dienst unterstreicht zudem die Notwendigkeit von Neueinstellungen junger Menschen. Im Juni 2023 waren knapp 1,4 Millionen Beschäftigte 55 Jahre und älter, was einem Anteil von 26,4 Prozent entspricht. Knapp 1,5 Millionen der insgesamt 5,3 Millionen Beschäftigten waren jünger als 35 Jahre.
Tarifliche Regelung aller arbeitsrechtlich gestalteten Ausbildungen und dualer Studiengänge
Inzwischen gibt es viele Ausgestaltungen von Ausbildungen, auch im öffentlichen Dienst. In der Tarifrunde 2018 ist es ver.di gelungen, einen Teil tarifvertraglich zu regeln, so zum Beispiel bei den Auszubildenden in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder bei betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen. Zuvor konnten die Arbeitgeber selbst bestimmen, ob überhaupt bzw. wie viel Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Hinzu kommen die Studierenden in einem dualen Studiengang (Hochschulstudium und praktische Ausbildung im Betrieb), die für die Betriebe und Verwaltungen herangebildet werden. Ihre praktische Ausbildung wird in der Regel durch einen Vertrag mit dem Betrieb oder der Verwaltung geregelt, in dem sie ihre praktische Ausbildung erhalten. Die Vertragsbedingungen sind durch den Arbeitgeber weitestgehend frei gestaltbar, da es außer bei der Bundesagentur für Arbeit keine Tarifverträge für diese Studierenden gibt. Im Anschluss an die Tarifrunde 2018 ist es ver.di gelungen eine Form des dualen Studiums zu regeln. Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen können sich nun auf tarifvertraglich abgesicherte Rechte berufen, zum Beispiel auf ein einheitliches Studienentgelt und auf einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Bei dieser Form des dualen Studiums wird ein Studiengang mit einer betrieblichen Ausbildung kombiniert, Studierende erwerben einen Ausbildungsabschluss und einen Studienabschluss. Im April 2022 konnte außerdem die in der Tarifeinigung vom Oktober 2020 vereinbarte Tarifierung des dualen Hebammenstudiums umgesetzt werden.
Die weitaus größere Anzahl an Studierenden absolviert jedoch ein sogenanntes praxisintegriertes duales Studium. Bei diesem wird das Studium durch praktische Einsätze in Verwaltung und Betrieb kombiniert. Diese Form ist weiterhin nicht geregelt. In der Tarifrunde 2020 haben die Arbeitgeber eine Verhandlungsverpflichtung abgegeben, dass auch die Studienbedingungen von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich des Bundes und für den Besonderen Teil Verwaltung der VKA tarifiert werden sollen. ver.di erwartet nicht nur im Interesse der betroffenen jungen Menschen, sondern auch vor dem Hintergrund der dringenden Nachwuchsprobleme die umgehende Umsetzung dieser Verpflichtung. Die Studierenden müssen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, tariflich geregelte Ausbildungs-/Studienbedingungen erhalten und sich darauf verlassen können, dass beispielsweise Studiengebühren getragen werden.