Fragen und Antworten zur Tarifrunde Öffentlicher Dienst/Bund und Kommunen 2025

07.11.2024

Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Tarifforderungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

 

  • Das Meine-Zeit-Konto: Was bringt mir das? Warum soll ich mich dafür stark machen?

    ver.di fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen eine Innovation in diesem Bereich: Ein Arbeitszeitkonto, wie es in dieser Form im öffentlichen Dienst bislang noch nicht gibt.

    Mit dem Meine-Zeit-Konto können die Kolleg*innen souverän und flexibel über ihre individuelle Arbeitszeit entscheiden. Die große ver.di-Arbeitszeitbefragung hat gezeigt, dass sich die überwiegende Mehrheit wünscht, selber entscheiden zu können, wie die Arbeitszeit gestaltet werden kann. Pauschale Lösungen sind da keine Hilfe, es bedarf eines Mechanismus, über den die Kolleg*innen über ihre Zeit selber flexibel verfügen können, damit sich Stress durch immer mehr Arbeit und zunehmende Aufgaben sowie sich ändernde und schwieriger werdende Arbeitsbedingungen reduzieren lässt.

    Das Meine-Zeit-Konto führt einen solchen Mechanismus ein:

    • Du entscheidest selber zum Ende eines Ausgleichszeitraums von einem Monat, ob Arbeitszeit, die über den Durchschnitt Deiner wöchentlichen Arbeitszeit hinaus geht, einschließlich der Überstundenzuschläge ausgezahlt oder auf Dein Zeitkonto gebucht wird.
    • Auch Entgelterhöhungen, Teile der Jahressonderzahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Zeitzuschläge etc. können auf Deinen Wunsch auf Dein Konto gebucht werden.

    Du kannst entscheiden, ob Du mit Deinem Guthaben auf dem Meine-Zeit-Konto für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, zusätzliche freie Tage oder eine längere Auszeit wie zB ein Sabbatical nutzen willst.

     

  • Was ist mit bestehenden Arbeitszeitkorridoren oder Gleitzeitregelungen?

    Das Meine-Zeit-Konto ist ein Novum im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Wir fordern es, um unseren Kolleg*innen mehr Souveränität über ihre Arbeits- und damit auch Freizeit zu geben. Es schafft erstmals  die Möglichkeit, weg zu kommen von Arbeitszeitkorridoren, die vielfach keine Überstunden ermöglichen. Wir wollen hinkommen  zu einer Vergütung der tatsächlichen Arbeit und damit wahlweise zu mehr Geld oder mehr Zeit: Es ist Dein Konto, Deine Wahl, ob Du mehr Geld möchtest oder mehr freie Zeit. In Bereichen, in denen es Gleitzeitregelungen gibt oder auch schon Arbeitszeitkonten ist zu prüfen, wie diese Regelungen an das neue System angepasst werden können. Nur weil es schon bestehende Systeme gibt, spricht ja nichts dagegen, etwas Neues einzuführen, das besser ist als das Alte und den Kolleg*innen mehr Vorteile bringt.

    Das Meine-Zeit-Konto ist passgenau auf den dringenden Bedarf unserer Kolleg*innen an Flexibilität, dem Schaffen von individuellen zeitlichen Freiräumen  und Zeitsouveränität zugeschnitten. Es ist damit  ein zentraler Bestandteil der Forderungen für die anstehende Tarifauseinandersetzung für den die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Engagier Dich jetzt und stell Dich hinter unsere Forderungen nach mehr Geld, mehr freie Zeit und mehr selbstbestimmte Flexibilität durch Wahlmöglichkeiten. Es ist Deine Zeit! Die Verhandlungen beginnen am 24. Januar 2025 und ab dann werden wir sehen, was wir gemeinsam durchsetzen und wie wir unsere Forderungen im Detail und konkret umsetzen können!

     

  • Was fällt alles unter das Volumen von 8 Prozent?

    Das Volumen soll für die Erhöhung des Entgelts genutzt werden. Das heißt, das Entgelt soll insgesamt um 8 Prozent steigen, mindestens aber um 350 Euro. Weiterhin kann aus dem Volumen auch die Erhöhung von Zulagen und Zuschlägen
    für Kolleg*innen bestritten werden. Es geht damit auch um einen besseren finanziellen Ausgleich für die Beanspruchung durch übermäßige Arbeitszeit oder durch die gesundheitsschädigende Lage.

     

  • Fallen die Forderungen zur Arbeitszeit auch unter das Volumen?

    Nein! Nicht aus dem Volumen zu bestreiten, sondern zusätzlich gefordert sind etwa die drei freien Tage zur Erholung und ein weiterer freier Tag für Euch als Gewerkschaftsmitglieder. Gleiches gilt für das Meine-Zeit-Konto, die Überstundenzuschläge bei Teilzeit und die modifizierte Neuauflage der Altersteilzeit.

     

  • Wie würde sich der geforderte Mindestbetrag auswirken?

    Für alle Kolleg*innen fordern wir neben der linearen, also prozentualen Erhöhung einen sogenannten Mindestbetrag. Der Mindestbetrag wird immer mit einer linearen Forderung kombiniert, wie z. B. bei der Forderung in der Tarifrunde 2023 zum TVöD, in der 10,5% aber mindestens 500,- € gefordert wurden. Mit dieser Kombination von prozentualer Erhöhung und einem Mindestbetrag wird sichergestellt, dass unabhängig davon, welchen Eurobetrag die prozentuale (lineare) Tariferhöhung bewirkt, mindestens dieser Eurobetrag garantiert wird. Der Mindestbetrag entfaltet so lange Wirkung, wie dieser höher ist als die Wirkung der linearen Tabellenerhöhung. Die Tabellenwerte werden daher entweder prozentual oder durch den Mindestbetrag erhöht. Mit einem Mindestbetrag werden die unteren Entgeltgruppen begünstigt. Daher sprechen wir auch von einer sozialen Komponente. Entscheidend für die Wirkung des Mindestbetrages auf die einzelnen Entgeltgruppen und –stufen ist seine Relation zur Höhe der linearen Tabellenerhöhung. Für die aktuelle Tarifrunde bedeutet dies, dass sich der Mindestbetrag von 350 Euro bis in die Entgeltgruppe 12 der Anlage A zum TVöD auswirken würde. 

     

     

  • Neue Altersteilzeitregelung

    In der Arbeitszeitbefragung haben die Kolleg*innen überwiegend angegeben, dass sie nicht glauben, ihren Beruf ohne Einschränkung bis zur Rente ausüben zu können. Damit verbunden war der Wunsch nach einer neuen und attraktiven Altersteilzeitregelung, die sich auch Beschäftigte unterer Entgeltgruppen leisten können. Daher ist es eine Forderung von ver.di in dieser Tarifrunde, eine gute Altersteilzeitregelung zu vereinbaren. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Berufsgruppen, die besonders belastet sind, zum Beispiel durch Schichtarbeit zu unregelmäßigen Zeiten, Bereitschaftsdiensten, durch körperlich anstrengende Tätigkeiten oder durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

    Beschäftigte, die nicht bis zum regulären Rentenalter durchhalten können oder wollen, müssen die Möglichkeit haben, sich vorher aus dem Arbeitsleben zurückziehen können, und zwar ohne Einbußen bei der Rente befürchten zu müssen.

     

  • Wird die Reduzierung der Höchstarbeitszeit von 48h im Rettungsdienst und anderen Bereichen nicht gefordert?

    Es gibt bereits eine Verhandlungsverpflichtung für die Beschäftigten des Rettungsdienstes aus der Tarifrunde 2023. Aus diesem Grund haben wir in den letzten Monaten auch bereits in vier Verhandlungsrunden mit den Arbeitgebern verhandelt. Für eine Einigung hat es noch nicht gereicht. Daher haben jetzt noch einmal die Erwartung in Richtung der kommunalen Arbeitgeber formuliert, dass es drängend an der Zeit und ohne weitere Verzögerung erforderlich ist, eine zeitnahe und spürbare Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für den Rettungsdienst tarifvertraglich zu vereinbaren.
     

     

  • Können wir unserem Anliegen, die Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst zu senken, Nachdruck verleihen?

    Ja! Nicht nur, dass wir die kommunalen Arbeitgeber in dieser Tarifrunde noch einmal an die Verhandlungsverpflichtung für die Beschäftigten des Rettungsdienstes erinnert haben. Wir erwarten auch, dass sie nach nunmehr bereits vier Verhandlungsrunden ohne weitere Verzögerung dahingehend umgesetzt wird, dass eine zeitnahe und spürbare Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit tarifvertraglich vereinbart wird. Um dem Nachdruck zu verleihen zu können, ist auch die entsprechende Regelung im Tarifvertrag zur Höchstarbeitszeit gekündigt.

     

  • Was wird für Teilzeit-Kräfte gefordert?

    Gefordert ist, dass Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte bereits bei Überschreitung der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit gezahlt werden. Aktuell gilt, dass dies erst ab Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft zu leisten ist. Bereits seit der letzten Tarifrunde gilt, dass durch Betriebs-/ Dienstvereinbarungen für die freiwillige Übernahme zusätzlich betrieblich veranlasster Dienste (das sog. Einspringen oder Holen aus dem Frei) Zulagen oder Zuschläge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt vereinbart werden können. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte, muss allerdings betrieblich geregelt werden.

     

  • Warum fordern wir die Einrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen bei Wechselschichtarbeit in die Arbeitszeit in den Besonderen Teilen Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen?

    Im TVöD werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen bei Wechselschichtarbeit in die Arbeitszeit eingerechnet und dementsprechend bezahlt. Das gilt bislang aber nicht für den Bereich der Krankenhäuser und der Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Das wollen wir ändern. Auch dort müssen die Pausen bei Wechselschichtarbeit endlich bezahlt werden!

     

  • Was fordern wir für Kolleg*innen, für die zum Beispiel als Beschäftigte von Stadtwerken oder anderen kommunalen Versorgungsunternehmen der Tarifvertrag Versorgung (TV-V) gilt?

    Wir fordern auch für Beschäftigte, für die der TV-V gilt, insgesamt acht Prozent Entgeltsteigerung, mindestens aber 350 Euro.Auch hier soll das am Ende durchgesetzte Volumen auch der Verbesserung der weiteren Arbeits- und Entgeltbedingungen dienen.

     Bezogen auf die Entgelttabelle haben wir den Arbeitgebern vorgeschlagen, die Tabellenwerte so zu verschieben, dass die jetzige Stufe 1 entfällt und alle anderen Stufen vorgezogen und die jetzige Stufe 6 neu berechnet wird. Diesen Prozess wollen wir im Rahmen des Gesamtvolumens umsetzen und den Mindestbetrag von 350 Euro nutzen. Wahrscheinlich werden dann auch noch einzelne Tabellenfelder verhandelt werden müssen. Alle Detailfragen – ab wann und wie – sind Verhandlungssache und hängen vom erreichten zu verteilenden Volumen ab.

    Warum wollen wir das? Die Startabsenkung von 10% in der Stufe 1 muss weg. Fast 50% der Beschäftigten sind in der Stufe 6 ihrer Entgeltgruppe und haben noch viele Jahre im Betrieb vor sich – da muss was passieren!

     Bei der Eingruppierung haben wir den Arbeitgebern vorgeschlagen, die Meister*innen und Techniker*innen in der EG 8 starten zu lassen. Außerdem haben wir z.B. Merkmale vorgeschlagen, die Höhergruppierungen der technisch-gewerblichen Beschäftigten erleichtern. Wenn wir das vereinbaren können, schlägt sich das bei den Personalkosten wieder – und ist im Gesamtvolumen zu berücksichtigen.

    Warum wollen wir das? Die Beschäftigten und die zu gewinnenden Kräfte sollen im Tarifvertrag ablesen können, welche Berufs-/Karrierechancen sie haben. Damit sie kommen und bleiben wollen.

     Für den allgemeinen öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) werden auch erhöhte Zuschläge und Zulagen gefordert. Im TV-V gibt es einen anderen inhaltlichen Schwerpunkt, daher sind diese Teile des TV-V nicht gekündigt.

     Darüber hinaus wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Ausbildungszeit nach der Übernahme als Betriebszugehörigkeit angerechnet werden sollte.

    Das würde die sofortige Zuordnung zur Stufe 2 der Entgeltgruppe bedeuten und für das Dienstjubiläum zählen. Arbeitgeber können das schon jetzt freiwillig so handhaben.

    § 4 TV-V ist Bestandteil des ungekündigten Manteltarifvertrags.

    Ob wir die Arbeitgeber in den Verhandlungen von den Vorteilen einer entsprechenden Tarifänderung (Bindungswirkung, Motivation) überzeugen können, ist offen.

     

     

     

     

     

  • Welche Rolle spielen die BA und die DRV in der Tarifrunde mit dem Bund und den Kommunen?

    Die Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben eigene Tarifverträge, es gilt nicht der TVöD.  

    Da es sich jeweils um eigenständige Tarifverträge handelt, werden diese auch unabhängig von den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst verhandelt. Den ver.di-Tarifkommissionen BA und DRV ist es aber wichtig, die wesentlichen Fragen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes einheitlich zu regeln. Darum haben beide Tarifkommissionen entschieden, diese Tarifrunde – wie auch bereits in den vergangenen Jahren – gemeinsam mit den Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen zu führen.  

    Gemeinsam bedeutet: Die erforderlichen Kündigungen gegenüber BA und DRV sind erfolgt. Beide Tarifkommissionen haben die Forderungen für die Tarifrunde 2025 beschlossen und den Arbeitgebern übermittelt. Erfahrungsgemäß orientieren sich die BA und die DRV an den Abschlüssen mit dem Bund und den Kommunen. Deshalb ist es gut, die Kräfte zu bündeln, Aktionen und ggf. notwendige Warnstreiks werden zusammen mit den ÖD-Kolleg*innen durchgeführt.  

    Die BA- bzw. DRV-spezifischen Verhandlungen werden im Wesentlichen jedoch nach Abschluss der Tarifrunde im öffentlichen Dienst erfolgen, um zum einen den Abschluss zu bewerten und bei Bedarf auch noch spezielle Forderungen für die Beschäftigten bei der BA und der DRV zu verhandeln.  

    Umso wichtiger ist aber bereits jetzt, sich ab sofort als Beschäftigte der BA und DRV an allen Aktionen während der Gehaltsrunde zu beteiligen.